Tuning und die STVO

Die Tuner-Szene in Deutschland zählt zu den weltweit größten Szenen, die es gibt. Nur allzu gern basteln die Jugendlichen an ihrem Auto und bauen dabei das Fahrzeug um. Teilweise sind diese Umbauten so extrem, dass man das Originalfahrzeug danach nicht mehr erkennt. Die Tuner müssen jedoch nicht nur Ahnung von den KFZ-Teilen und damit ein großes technisches Verständnis haben, sondern auch fundamentale Kenntnisse auf dem Gebiet der Straßenverkehrsordnung besitzen.

Bereits im Vorfeld sollte man sich darüber klar werden, welche Tuningteile erlaubt sind und welche nicht. Von Bauteilen wie der Unterbodenbeleuchtung lässt man am besten gleich die Finger, da diese in Deutschland illegal ist. Nur bei wenigen TÜV-Prüfern gelingt eine Einzelabnahme durch Umwege (manueller Schalter im Kofferraum oder ähnliches). Besonders die Tuner aus der Hobbygarage kommen immer wieder mit der StVO, bzw. StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) in Berührung, da sie nicht genehmigte Umbauten erbringen. In der Straßenverkehrszulassungsordnung sind die Regeln zur Zulassung von Teilen eng definiert. In der StVZO ist unter anderem geregelt, was der Tuner verändern darf, ohne, dass die Straßenzulassung ungültig wird. Wird durch die Veränderung das Originalfahrzeug nicht mehr erkannt, bzw. wird der öffentliche Verkehr gefährdet, erlischt automatisch die Betriebserlaubnis vom Fahrzeug und das Fahren ist einzustellen. Das bedeutet: Wird aus einem Coupé ein Cabrio, wird man schnell von der Polizei aus dem Verkehr gezogen werden. Zudem gelten auch im Bereich der Scheiben und Scheinwerferanlage besonders harte Regeln. Die Veränderungen werden meist nur dann toleriert, wenn ein professioneller Einbau nachgewiesen wird. Die Gefährdung des Verkehrs muss zu jedem Zeitpunkt ausgeschlossen sein.

Durch einen Sachverständigen kann man sich den Umbau abnehmen lassen oder alternativ Produkte mit einer Betriebserlaubnis benutzen. Wer weder eine Abnahme, noch eine Betriebserlaubnis hat, muss das Fahrzeug in den originalen Zustand versetzen oder das Auto still legen.

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